Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Der Volksentscheid führt dazu, dass die MWST-Sätze ab 1. Januar 2024 erhöht werden. Der Normalsatz wird neu 8,1 % (bisher 7,7 %), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (bisher 3,7 %) und der reduzierte Satz 2,6 % (bisher 2,5 %) betragen.
Obwohl die Eidg. Steuerverwaltung bereits in der MWST-Info 19 viele anschauliche Beispiele betreffend der Steuersatzänderung publiziert hat, sind noch nicht alle (Praxis-) Fragen geklärt, denn die mit der Steuersatzerhöhung verbundenen Änderungen und Neuerungen sind weitreichend.
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Bestätigung/ZertifikatTeilnahmebestätigungTypVon Graffenried Kompakt-WebinarVeranstalterVon Graffenried TreuhandZielgruppeFinanzfachangestellte, Finanzleiter, Revisoren, Steuerberater, Steuerfachleute, Treuhänder, Unternehmer, WirtschaftsprüferAnerkennungTreuhand|Suisse (2h), Treuhand-Kammer (2h) - Tags
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