Die Schweiz hat mit Frankreich Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, welche seit 1.1.2023 anwendbar sind. Diese wurden abgeschlossen, um Mitarbeitenden bis zu 40% Telearbeit gewähren zu können.
Für die Periode ab 2025 ist ein Informationsaustausch mit Frankreich vorgesehen. Dieses Reporting gilt nicht nur für Mitarbeitende, welchen Telearbeit gewährt wird, sondern für fast alle. Die Unternehmen sollten sich darauf gut vorbereiten.
Mit dem Reporting werden Überschreitungen der Grenzwerte offensichtlich und die Berücksichtigung des ganzen Kalenderjahres ist ein Stolperstein. Bei unterjährigen Eintritten sollten z.B. Informationen der Eckdaten des früheren Arbeitgebenden in der Schweiz bekannt sein.
Inhalt
An diesem Seminar werden die verschiedenen Bestimmungen für das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Frankreich und das Grenzgängerabkommen von 1983 beleuchtet:
- Steuerrechtliche Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter Schweiz – Frankreich (DBA und Grenzgängerabkommen 1983)
- Die Telearbeitsbestimmungen Schweiz – Frankreich (DBA und Grenzgängerabkommen 1983)
- Berechnungsbeispiele
- In welcher Situation braucht es eine Ausscheidung von ausländischen Arbeitstagen und wie berechnet man diese?
- Datenaustausch mit Frankreich, Umsetzung in der Lohnbuchhaltung u.a. mit dem erweiterten Swissdec Standard 5.x
Zielpublikum
Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger, HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.
- Details
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Details
Bestätigung/ZertifikatTeilnahmebestätigungTypWebinarVeranstalterZulauf Consulting & Trading GmbHInbegriffenDigitale DokumentationZielgruppeFinanzfachangestellte, Finanzleiter, HR-Manager, Mitarbeitende in Personalabteilungen, Personalleiter, Treuhänder, TreuhandsachbearbeiterinnenAnerkennungTreuhand|Suisse (2h), Treuhand-Kammer (2h) - Tags
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