Seminare zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahren
Hier finden Sie Seminare und Kurse im Bereich Steuerstrafrecht und Steuerverfahren.
Steuerstrafrecht im Fokus
Das Steuerstrafrecht wurde vor Kurzem revidiert. Im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit diversen Staaten (Steuerstreit USA, Steuerstreit mit EU-Staaten wie Frankreich etc.) stellen sich stets auch steuerstrafrechtliche Fragen.
Die Seminare und Kurse zum Steuerstrafrecht, die Sie auf seminar-portal.ch finden, reflektieren diese Dynamik, welche das Steuerstrafrecht – aber auch das Steuerverfahren an sich – in letzter Zeit entwickelt hat.
Bei der Steueradministration, der Tax Compliance, tauchen immer wieder Stolpersteine, Fallstricke und Unklarheiten auf, die Sie kennen und handhaben müssen. Im Dschungel der verschiedenen Fristen, Pflichten und Formulare verlieren Verantwortliche zudem rasch den Überblick.
Behalten Sie die Übersicht über Ihre steuerrechtlichen Pflichten
In diesem Seminar lernen Sie den Umgang mit sämtlichen Steuerarten, die ein Schweizer Unternehmen betreffen. Angefangen beim handelsrechtlichen Jahresabschluss und den nötigen steuerlichen Korrekturen werden sämtliche Aufgaben mit Bezug auf Steuern behandelt. So stellen Sie sicher, dass die Steueradministration korrekt und vollständig erfüllt wird und die Verantwortlichen einer Steuerprüfung gelassen entgegen schauen können.
Save the Date
An der regelmässig stattfindenen Steuerstrafrechts-Tagung werden die relevanten Entwicklungen im nationalen und internationalen Steuerstrafrecht erörtert.
Hochkarätige Referierende und brisante, abwechslungsreiche Programminhalte versprechen einen kurzweiligen und informativen Tag.
Weiterbildungsverpflichtung von Treuhändern – mit diesen Seminaren und Kursen zum Steuerstrafrecht und Steuerverfahren kein Problem
Dadurch, dass wir auf seminar-portal.ch nur qualitativ hochstehende Seminare und Kurse zum Steuerstrafrecht sowie zu Verfahrensthemen im Bereich des Steuerrechtes anbieten, sind diese im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung von Treuhändern allesamt problemlos anrechenbar. Die Berechnung erfolgt – je nachdem, ob die Weiterbildungsverpflichtung des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes Treuhand|Suisse, die Weiterbildungsverpflichtung der Treuhandkammer oder weiterer Verbände erfüllt werden soll – jeweils in Tagen oder Stunden. Wenn Sie ein Seminar zum Steuer-Strafrecht besuchen, das einen halben Tag dauert, so kann dies in der Regel jeweils mit 4 Stunden (oder natürlich mit einem halben Tag) angerechnet werden.