Reporting Mitarbeitende mit Wohnsitz Italien - ein Check für Steuern und Sozialversicherungen

Reporting Mitarbeitende mit Wohnsitz Italien - ein Check für Steuern und Sozialversicherungen

CHF 210.00 inkl. MWST

Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien ist am 17.7.2023 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind seit dem 1.1.2024 wirksam.

Die Unterscheidung zwischen «alten» Grenzgängern, «neuen» Grenzgängern und solchen ausserhalb der Grenzzonen ist sehr wichtig. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis der Bestimmungen notwendig. Auch die korrekte Anwendung der Tarifcodes in den betroffenen Kantonen GR, TI und VS sind Voraussetzung für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern. Die Meldung nach Italien ist neu. Wer muss mit welchen Details mit welcher Variante gemeldet werden? Wem kann seit 1.1.2024 wieviel Telearbeit gewährt werden?

Inhalt

Es werden folgende Themen behandelt:

  • Alte und neue Grenzgänger nach den Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien von Unternehmen in der Schweiz
  • Grenzgänger ausserhalb des Geltungsbereichs der Grenzgänger­abkommen nach DBA
  • Jahresmeldung nach Italien – notwendige Informationen innerhalb der Unternehmung und im Austausch mit den Behörden mit oder ohne ELM Meldung
  • Informationspflichten gem. AIALG
  • Telearbeitsbestimmungen für Grenzgänger im Bereich der Steuern
  • Telearbeitsbestimmungen im Bereich der Sozialversicherungen
  • Kombinierte Fallbeispiele

Zielpublikum

Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger, HR- und Payroll-Fachleute und Treuhänder/Outsourcer sowie weitere Interessierte, die sich mit dieser Materie befassen müssen.

Details

Details

Bestätigung/Zertifikat
Teilnahmebestätigung
Typ
Webinar
Veranstalter
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Inbegriffen
Digitale Dokumentation
Zielgruppe
Finanzfachangestellte, Finanzleiter, Mitarbeitende in Personalabteilungen, Personalleiter, Treuhänder, Treuhandsachbearbeiterinnen
Anerkennung
Treuhand|Suisse (2h), Treuhand-Kammer (2h)
Tags
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