Treuhänder

Treuhand-Seminare – Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungsverpflichtung

Dank dem sehr breiten Angebot unserer Veranstaltungspartner ist es für Sie ein Leichtes, sich passende Seminare und Veranstaltungen zur Erfüllung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung auszusuchen. Da wir nur fachlich hochwertige Seminare anbieten, werden diese von den Verbänden in jedem Fall auch entsprechend angerechnet.

2 Ergebnisse

Telearbeit im In- und Ausland

Nächste Termine:
  • Ab online event
Veranstalter: Zulauf Consulting & Trading GmbH
CHF 790.00 inkl. MWST

Seminarwiederholung und Aktualisierung

Viele Mitarbeitende haben sich an mobiles Arbeiten inkl. Homeoffice gewöhnt. Wo sind die Herausforderungen für die Unternehmen, wenn diese Arbeitsformen weiterhin ganz oder teilweise möglich sind? Homeoffice, Telearbeit, mobiles Arbeiten, Workation: Welche Möglichkeiten bieten Sie Ihren Mitarbeitenden? Unterscheiden Sie bewusst zwischen Mitarbeitenden mit Wohnsitz Schweiz und solchen mit Wohnsitz im Ausland?

Sie erhalten an diesem Webinar einen Überblick über die massgebenden Kriterien, um Entscheidungen in Bezug auf mobiles Arbeiten der Mitarbeitenden treffen zu können und kennen die Auswirkungen auf die Schweizer Payroll.

Grundlagen-Seminar Lohn und Quellensteuern

Nächste Termine:
  • in Zürich
  • in Zürich
  • in Zürich
Veranstalter: WEKA Business Media AG
CHF 890.00 zuzügl. MWST

An diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über Gesetzesbestimmungen und Berechnungsgrundlagen zu Quellensteuern. Wer ist wo quellensteuerpflichtig? Welche Lohnbestandteile unterliegen der Quellensteuerpflicht und wie wird die Quellensteuer berechnet?

Grundwissen zur Abwicklung von Quellensteuerfällen erlangen

Anhand von Praxisfällen zeigt unsere Fachexpertin auf, wie diese Bestimmungen korrekt umgesetzt werden und erläutert die Bedeutung von ELM 5.0. Zudem wird darauf eingegangen, wie dies konkret in Unternehmen umgesetzt werden kann. So identifizieren Sie periodische, aperiodische und satzbestimmende Elemente mühelos und wissen was es vor und nach dem Arbeitsverhältnis, bei mehreren Beschäftigungen, bei Nachzahlungen etc. im Monats- und Jahresmodell zu beachten gilt.

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