Verwaltungsrat
Die Zeiten, in denen der Verwaltungsrat als Galionsfigur lediglich einen Repräsentationszweck für das Unternehmen zu erfüllen hatte, sind vorbei. Vom VR wird heute deutlich mehr erwartet als früher. Bilden Sie sich weiter und stellen Sie so sicher, dass Sie den gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an den VR gerecht werden können.
Crashkurs für angehende Verwaltungsräte
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Verwaltungsratsmandate in KMU werden oft angenommen, ohne genau zu wissen, was die Rechte, Pflichten und Aufgaben sind. Das Nicht-Erfüllen oder das fehlerhafte Erfüllen von Pflichten kann jedoch erhebliche Konsequenzen – einerseits für das Unternehmen – andererseits aber auch für den Verwaltungsrat/die Verwaltungsrätin selbst nach sich ziehen. In diesem Seminar lernen Sie alle Anforderungen aus rechtlicher Sicht kennen. Darüber hinaus erfahren Sie, was zu den strategischen Aufgaben eines Verwaltungsrates gehört und erhalten wertvolle Tipps für die praktische Umsetzung. Dank Ihrem Besuch dieses Seminar werden Sie in Zukunft in der Lage sein, die Erwartungen, die an Sie als Verwaltungsrat/Verwaltungsrätin gesetzt werden, vollumfänglich zu erfüllen.
Aktuelle Rechnungslegung nach OR erfolgreich umsetzen
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Praxisrelevante Bilanzierungsfragen nach der letzten Aktienrechtsrevision richtig lösen
Das aktuelle Aktienrecht hat Einfluss auf die geltenden Rechnungslegungsvorschriften und erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen zur Bilanzierung, Bewertung und zum Ausweis der Vermögenswerte, Schulden und des Eigenkapitals. Nach diesem Seminar wissen Sie, worauf bei der Umsetzung nach OR-Rechnungslegung zu achten ist und welche Anpassungen beim KMU-Kontorahmen und der Liquiditätsplanung nach aktuellem Aktienrecht gemacht werden müssen.
Darauf müssen Sie in der Rechnungslegung nach OR achten
Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen fundierten Einblick in die Anwendung der aktuellen OR-Rechnungslegungsvorschriften, die Anpassungen durch die Aktienrechtsrevision, gültig seit 1.1.2023, sowie die entsprechenden Fallstricke, die sich oft bei Bewertungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, Anhangsangaben oder Offenlegungen ergeben. Besonderes Gewicht wird auf praktische Bilanzierungsfragen sowie auf die bilanzpolitischen Möglichkeiten und Grenzen gelegt.
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