Invalidenversicherung – Seminare zum Thema
Mind the Gap: Schnittstelle Arbeits- und Sozialversicherungsrecht im HR
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Die Aufgabengebiete des HR sind eng mit dem Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht verknüpft und machen ein breites Fachwissen erforderlich. Als HR-Verantwortliche müssen Sie über gute Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften verfügen, um sicherzustellen, dass alle arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen korrekt eingehalten werden.
Rechtliche Herausforderungen anhand von Praxisbeispielen erklärt
In diesem Seminar vernetzen Sie Ihr Wissen aus den beiden Rechtsgebieten. Das Seminar ist auf die Praxisarbeit in der HR-Abteilung ausgerichtet. Anhand des Employee-Life-Cycle (Eintritt, längere Abwesenheiten, Spezialfälle, Austritt usw.) lernen Sie die beiden Rechtsgebiete anzuwenden und zu erkennen, wo Abweichungen oder Gemeinsamkeiten bestehen. Ergänzend werden auch weitere Rechtsgebiete, wie Privatversicherungsrecht, Steuerrecht und Migrationsrecht, beleuchtet.
Sozialversicherungen - Refresher I
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Sozialversicherungen kompakt
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Im Laufe des Lebens der Mitarbeitenden verändern sich auch die Lebensumstände, was sich wiederum auf die Sozialversicherungen auswirkt. Dieses Seminar bietet Ihnen einen umfassenden Überblick, um die verschiedenen Lebensphasen Ihrer Mitarbeitenden effektiv zu managen und in jeder Phase rechtssicher zu handeln. Sie erhalten wertvolle Einblicke und bewährte Praktiken, um den Umgang mit Mitarbeitenden in allen Phasen ihres Arbeitslebens erfolgreich zu gestalten.
So begleiten Sie Ihre Mitarbeitenden und beraten sie kompetent in allen Lebensphasen
Das Seminar beginnt mit dem Eintritt in das Unternehmen und behandel wichtige Aspekte in Zusammenhang mit Sozialversicherungen. Es werden die rechtlichen Bestimmungen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Unfällen, Krankheiten und Arbeits- sowie Erwerbsunfähigkeit beleuchtet. Sie werden über Regelungen zu Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption und Betreuung kranker Kinder umfassend und praxisnah informiert. Zudem werden Themen wie Austritt aus dem Unternehmen, Arbeitslosigkeit, Tod und Pensionierung eines Arbeitnehmenden behandelt.