Sozialversicherungsrecht – Seminare zum Thema
Sicherheit in der beruflichen Vorsorge: Vollversicherung oder teilautonome Sammelstiftung – zwei Modelle, ein Ziel
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Wie sich die BVG-Landschaft verändert hat und welche Modelle Zukunft haben
Seit der Einführung des BVG im Jahr 1985 waren Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Mitarbeitenden eine Vorsorgelösung zu schaffen. Viele gründeten damals eigene Pensionskassen – ein Trend, der sich in den folgenden Jahrzehnten ins Gegenteil wandelte. Heute dominieren Sammelstiftungen den Markt, während klassische Vollversicherungen an Bedeutung verlieren.
Dieses Seminar zeichnet den Weg von der Gründungseuphorie über die Konsolidierung bis zum heutigen Wettbewerb zwischen Sicherheit und Rendite nach. Das Seminar vermittelt ein fundiertes Verständnis der unterschiedlichen Modelle in der beruflichen Vorsorge und ihrer Entwicklung seit der Einführung des BVG. Anhand historischer Entwicklungen, Marktbeispielen und aktuellen Trends werden Chancen, Risiken und Zielkonflikte beider Modelle beleuchtet – stets mit dem Ziel, ein ausgewogenes und sachlich fundiertes Verständnis der Thematik zu fördern.
Ergänzungsleistungen und Grundeigentum
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Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zu bestimmten Leistungen der AHV oder IV ausgerichtet und garantieren im Prinzip bedarfsbezogen das ergänzungsleistungsrechtliche Existenzminimum. In der Praxis spielt dabei eine komplexe, zum Teil mit Pauschalen versehene Bedarfsrechnung eine wesentliche Rolle.
Berufliche Vorsorge BVG im Personalwesen
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Nach diesem Tag kennen Sie die Leistungsvoraussetzungen und die Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie das Zusammenspiel mit den anderen Versicherungen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es beim Dauerthema vorzeitige Pensionierung gibt und welches die daraus resultierenden Folgen sind. So stehen Sie Mitarbeitenden bei allen Vorsorgefällen kompetent zur Seite und nehmen die Drehscheibenfunktion als HR-Verantwortliche/r zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wahr.
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