Treuhänder
Treuhand-Seminare – Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungsverpflichtung
Dank dem sehr breiten Angebot unserer Veranstaltungspartner ist es für Sie ein Leichtes, sich passende Seminare und Veranstaltungen zur Erfüllung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung auszusuchen. Da wir nur fachlich hochwertige Seminare anbieten, werden diese von den Verbänden in jedem Fall auch entsprechend angerechnet.Fragen rund um Ergänzungsleistungen und Vermögen
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Wie soll und kann eine Planung des Nachlasses und der Finanzen vorgenommen werden, wenn im Umfeld der begünstigten Personen Ergänzungsleistungsbezügerinnen- und bezüger vorhanden sind? Worauf ist im Hinblick auf einen späteren Eintritt ins Pflegeheim zu achten?
Mit der Ergänzungsleistungsreform im Jahre 2021 und dem Ende der Übergangsfrist per 1.1.2024 haben sich einige wichtige Punkte betr. Vermögensanrechnung, Vermögensverschiebung und Vermögensverbrauch geändert. Im Seminar werden die verschiedenen Konstellationen durchleuchtet und ein allgemeiner Überblick über das System der Ergänzungsleistungen gegeben.
Sanierungen, Kapitalverlust nach neuem Aktienrecht
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Das neue Aktenrecht führt zu Veränderungen in Bezug auf die Vorschriften und Massnahmen bei finanziellen Schwierigkeiten von Aktiengesellschaften. Wenn die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, dürfen die steuerlichen Folgen nicht vernachlässigt werden.
Entwicklungen im Familien- und Erbrecht
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- in Zürich
Das Familien- und Erbrecht unterliegt – wie andere Rechtsgebiete auch – einem steten Wandel. In letzter Zeit sind verschiedene Reformen in Kraft getreten und die Rechtsprechung hatte diverse Fragestellungen zu entscheiden. Das Seminar soll einen Überblick verschaffen über die namentlich auch für die Finanzberatung relevanten Entscheide und Entwicklungen, insbesondere im Ehe- und Erbrecht.
Willensvollstreckung / Erbschaftsverwaltung
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Die Willensvollstreckung ist in der Schweiz ein beliebtes und oft benutztes Instrument in der Erbteilung. Treuhänder sind häufig Vertraute ihrer Klienten und werden daher immer wieder als Willensvollstrecker eingesetzt. Da die Treuhänder die finanzielle Seite ihrer Klienten bestens kennen, ist die Eignung auch für die Einsetzung als Erbschaftsverwalter oder Erbenvertreter gegeben.
Das Seminar stellt die drei Instrumente der Willensvollstreckung, Erbschaftsverwaltung und Erbenvertretung vor, zeigt die wesentlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten auf und gibt Tipps für die Praxis, indem beispielhaft auch Fallstricke erörtert werden. Die Referenten führen in Kurzvorträgen in die verschiedenen Themen ein und illustrieren das Referat anhand von Beispielen aus der Praxis. Das Seminar wendet sich an Treuhänder, Steuerexperte, Anwälte und alle Berater, welche als Willensvollstrecker u.a. aufgrund eines Näheverhältnisses zu Klienten ernannt werden könnten.