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  1. Zulauf Consulting & Trading GmbH (1)

Seminare zur Unternehmensbesteuerung

Hier finden Sie Seminare und Kurse im Bereich der Unternehmensbesteuerung.

Unternehmensbesteuerung – Unternehmenssteuerrecht im Wandel

Es vergeht praktisch kein Tag, ohne dass in den Medien Fragen des Unternehmenssteuerrechts thematisiert werden. Waren es vor einiger Zeit noch die Nachwehen der Unternehmenssteuerreform II, stehen nun bereits Fragen im Zusammenhang mit der aufgegleisten Unternehmenssteuerreform III im Raum.

Die Seminare und Kurse zur Unternehmensbesteuerung, die Sie auf seminar-portal.ch finden, reflektieren diese Dynamik, welche das Unternehmenssteuerrecht in letzter Zeit gewonnen hat.

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Mitarbeiterbeteiligungen in der Lohnbuchhaltung

Nächste Termine:
  • Ab online event
Veranstalter: Zulauf Consulting & Trading GmbH
CHF 600.00 inkl. MWST

KMUs und börsenkotierte Gesellschaften beteiligen je länger je mehr ihre Mitarbeitenden am Unternehmen. Insbesondere Startup-Unternehmen sind darauf angewiesen, Mitarbeitende mittels diesen Anreizsystemen zu gewinnen und ans Unternehmen binden zu können. Doch das notwendige Wissen für die korrekte Abwicklung in der Lohnbuchhaltung ist nicht zu unterschätzen.

Dieses Seminar vermittelt anhand von Theorie und Fallbeispielen die notwendigen Grundkenntnisse, um zu wissen, welche Beteiligungsinstrumente in welchem Zeitpunkt und wie in der Lohnbuchhaltung (Steuern, Quellensteuern, Sozialversicherungen) berücksichtigt werden müssen. Die Bewertung von nicht kotierten Beteiligungen ist nicht Bestandteil dieses Seminars.

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Weiterbildungsverpflichtung von Treuhändern – mit diesen Seminaren und Kursen zur Unternehmensbesteuerung kein Problem

Dadurch, dass wir auf seminar-portal.ch nur qualitativ hochstehende Seminare und Kurse zum Unternehmenssteuerrecht anbieten, sind diese im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung von Treuhändern allesamt problemlos anrechenbar. Die Berechnung erfolgt – je nachdem, ob die Weiterbildungsverpflichtung des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes Treuhand|Suisse, die Weiterbildungsverpflichtung der Treuhandkammer oder weiterer Verbände erfüllt werden soll – jeweils in Tagen oder Stunden. Wenn Sie ein Seminar zum Unternehmenssteuerrecht besuchen, das einen halben Tag dauert, so kann dies in der Regel jeweils mit 4 Stunden (oder natürlich mit einem halben Tag) angerechnet werden.