Zulauf Consulting & Trading GmbH

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Veranstaltungen & Workshops rund um die Payroll

Brigitte Zulauf ist seit Jahren eine der renommiertesten Fachexpertinnen im Gebiet. Der Fokus ihrer Seminare und Workshops liegt auf aktuellen Themen – sowohl aus rein schweizerischer Sicht wie auch im grenzüberschreitenden Kontext.

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Eine Einführung in die Schweizer Lohnbuchhaltung

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Veranstalter: Zulauf Consulting & Trading GmbH
CHF 860.00 inkl. MWST
An diesem mehrteiligen Webinar erhalten Sie einen Überblick über die komplexe Schweizer Lohngesetzgebung und erlangen das Wissen und die Sicherheit, um die Grundlagen der Lohnabrechnung in der Schweiz zu verstehen. Sie sind sich über die Pflichten des Arbeitgebenden, die Berechnung des Bruttolohns und der Abzüge im Klaren, wissen, was sie auf periodischer und jährlicher Basis tun müssen, können Fragen der Arbeitnehmenden beantworten und Lohnabrechnungen und andere Formulare prüfen.

Grundlagen Quellensteuern für Lohnbuchhalter und HR

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Veranstalter: Zulauf Consulting & Trading GmbH
CHF 720.00 inkl. MWST

Das revidierte Quellensteuergesetz ist am 1.1.2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die ELM Version 5.0 der Swissdec veröffentlicht worden, welche zwar auf dem Kreisschreiben 45 Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern basiert, jedoch mit Abweichungen für die Lohnbuchhaltungssoftware. Verschiedene Präzisierungen wurden inzwischen publiziert.

Im Austausch mit Unternehmen stelle ich immer wieder fest, dass die aktuell gültigen Bestimmungen aufgrund der nicht zu unterschätzenden Komplexität nicht immer im Detail bekannt sind.

Dieses praxisorientierte Seminar weist auf die verschiedenen Stolpersteine hin (auch auf die Anwendung in der Lohnbuchhaltungssoftware und zeigt auf wie die Ergebnisse kontrolliert werden können.

Quellensteuerfälle und Berechnungen im internationalen Kontext – Vertiefungsseminar

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Veranstalter: Zulauf Consulting & Trading GmbH
CHF 790.00 inkl. MWST

Im veröffentlichten Kreisschreiben Nr. 45 Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern ist praktisch nichts über die internationalen Sachverhalte erläutert. Es wird jeweils nur auf die Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen.

Vieles ist im Fluss. Die Verständigungsvereinbarungen mit Frankreich über Telearbeit sind publiziert. Das Grenzgängerabkommen mit Italien muss per 1.1.2024 korrekt umgesetzt und die Jahresmeldung für 2024 sollte gut vorbereitet werden. Das Protokoll zur Änderung des DBA mit Deutschland vom 21. August 23 enthält einige Bestimmungen, welche für die Arbeitgebenden relevant sind. Diese sind zudem immer mehr verpflichtet, Bescheinigungen für ihre Mitarbeitenden auszustellen.

Dieses Seminar fokussiert auf die Quellensteuerberechnungen im internationalen Kontext. Der Hauptfokus liegt auf den Grenzgängerabkommen. Grundlagenkenntnisse bei den Quellensteuern werden vorausgesetzt wie z.B. das Grundlagenseminar Quellensteuern.

Telearbeit im In- und Ausland

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Veranstalter: Zulauf Consulting & Trading GmbH
CHF 790.00 inkl. MWST

Seminarwiederholung und Aktualisierung

Viele Mitarbeitende haben sich an mobiles Arbeiten inkl. Homeoffice gewöhnt. Wo sind die Herausforderungen für die Unternehmen, wenn diese Arbeitsformen weiterhin ganz oder teilweise möglich sind? Homeoffice, Telearbeit, mobiles Arbeiten, Workation: Welche Möglichkeiten bieten Sie Ihren Mitarbeitenden? Unterscheiden Sie bewusst zwischen Mitarbeitenden mit Wohnsitz Schweiz und solchen mit Wohnsitz im Ausland?

Sozialversicherungen im internationalen Kontext für HR und Payroll

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Veranstalter: Zulauf Consulting & Trading GmbH
CHF 790.00 inkl. MWST

Die korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext hat immer mehr Bedeutung für Unternehmen in der Schweiz.

Es geht dabei nicht nur um klassische Entsendungen von und in die Schweiz sondern auch um die Frage wieviel Mitarbeitende (Teilzeit bis Vollzeit) von ihrem Home Office (Grenzgänger / internationale Wochenaufenthalter) oder von irgendwo her (Workation) aus arbeiten dürfen/sollten.

Können diese Fälle in der Schweiz versichert bleiben? Wenn nein, was sind die Konsequenzen für die Unternehmung in der Schweiz? Welches sind die Möglichkeiten? Gibt es aus verschiedenen Gründen auch no Go’s?

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